Rechtsprechung
OLG Hamm, 06.09.2001 - 4 U 77/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,16262) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 22.02.2001 - 18 O 112/00
- OLG Hamm, 06.09.2001 - 4 U 77/01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- EuGH, 16.07.1998 - C-210/96
BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND …
Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2001 - 4 U 77/01
Das verwendete Bild des Ringes allein kann bei dem durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher, auf den es ankommt (EuGH, NJW 1998, 3183 - Gut Springenheide), nicht den Eindruck eines festen Zusammenschlusses vermitteln, der Einkauf und Preisgestaltung mitumfasst. - BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88
Apothekenwerbung
Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2001 - 4 U 77/01
Das ergibt sich aus der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des alten § 8 WestfL BO 1978 und verwandter Vorschriften anderer Länder durch das Bundesverfassungsgericht (NJW 1996, 3067, 3068, 3069). - BGH, 30.10.1997 - I ZR 127/95
D-Netz-Handtelefon - Irreführung/Vorratsmenge
Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2001 - 4 U 77/01
Letztlich entscheidend ist, welchen Inhalt die angesprochenen Verkehrskreise der Anzeige entnehmen und ob dieser mit der Wirklichkeit übereinstimmt (BGH GRUR 1998, 949, 950 - D-Netz-Handtelefon).
- BGH, 20.01.1983 - I ZR 13/81
Kaufmannseigenschaft eines Apothekers
Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2001 - 4 U 77/01
Unangemessen im Hinblick auf das Berufsbild erscheint eine Werbung vor allem dann, wenn sie anreißerisch auf das Apothekensortiment hinweist und massiv zum Kauf anlockt, weil dann zu befürchten ist, dass das Hauptgewicht der Tätigkeit auf das Randsortiment verlagert wird und die eigentliche Aufgabe der Arzneimittelversorgung vernachlässigt wird (BGH GRUR 1983, 249 - Apothekenwerbung). - BGH, 21.10.1986 - KZR 28/85
"Guten Tag-Apotheke II"; Wettbewerbswidrigkeit einer Apothekenwerbung; …
Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2001 - 4 U 77/01
Entscheidend kommt aber hinzu, dass bei dem Hinweis auf die eigene Beratungsstärke weder ausdrücklich noch konkludent auf die Leistung der Konkurrenten überhaupt Bezug genommen wurde (vgl. dazu BGH GRUR 1987, 178, 180 - Guten Tag-Apotheke II). - BGH, 18.01.1963 - Ib ZR 149/61
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2001 - 4 U 77/01
Der verständige Verbraucher würde einer solchen Werbeaussage keine besondere Bedeutung beimessen, sondern sie als Aufforderung verstehen, sich beraten zu lassen und sich dabei von der Beratungsstärke zu überzeugen (vgl. BGH GRUR 1963, 371 - Wäschestärkemittel). - OLG Koblenz, 10.11.1988 - 6 U 1425/87
Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2001 - 4 U 77/01
Der Hinweis auf eine "qualifizierte" Leistung unterstreicht die Qualität der eigenen Leistung, besagt aber nicht, dass Mitbewerber keine qualifizierten Leistungen erbringen (OLG Koblenz GRUR 1989, 129, 130).
- VG Münster, 07.10.2009 - 5 K 777/08
Unzulässige Werbung eines Zahnarztes mit normalen Kassenleistungen
Derartige Eigenschaften, die den entsprechenden Angeboten der Mitbewerber ebenfalls eigen sind, dürfen deshalb nicht als Besonderheiten des eigenen Angebots hingestellt werden, um zu vermeiden, dass der angesprochene Personenkreis irregeführt wird (OLG Hamm, Urteil vom 6. September 2001 - 4 U 77/01 - Apothekenrecht 2003, S. 11 bis 17 - Gliederungsnr.Es reicht vielmehr aus, wenn die Angaben zwar richtig sind, aber von dem angesprochenen Personenkreis falsch verstanden werden können (OLG Hamm, Urteil vom 6. September 2001 - 4 U 77/01 - a. a. O. unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, veröffentlicht in GRUR 1998, 949, 950).